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1. Projekthonorar und Teilnahmegebühren: Das Projekthonorar oder die Teilnahmegebühren decken die Kosten für die Zeit und die Materialien der Totuba GmbH und ihrer eingesetzten Berater, Trainer und Coaches sowie alle regulären Projektkosten (Bürokosten, Kommunikation, Betriebskosten) ab.
2. Lieferort bei Beratung und In-house Training und In-house Coaching: Bei Arbeiten, die an einem Ort innerhalb des Gemeindegebiets des Wohnortes des durch die Totuba GmbH eingesetzten Beraters, Trainers und Coaches durchgeführt werden, ist der Kunde/die Kundin nicht für die Kosten des eingesetzten Beraters, Trainers und Coaches für Hotelunterkunft und Verpflegung verantwortlich. Die Kosten für die Reise und den Transport außerhalb des Gemeindegebiets des Wohnortes des durch die Totuba GmbH eingesetzten Beraters, Trainers und Coaches trägt der Kunde/die Kundin. Außerhalb des Gemeindegebiets des Wohnortes des durch die Totuba GmbH eingesetzten Beraters, Trainers und Coaches trägt der Kunde/die Kundin die Kosten des eingesetzten Beraters, Trainers und Coaches für Reise und Transport, Hotelunterkunft, Verpflegung, Materialversand und die im Rahmen der Erbringung der Leistungen gemäß der Vereinbarung zwischen der Totuba GmbH und dem Kunden/der Kundin anfallenden relevanten betrieblichen Steuern.
3. Zahlungsbedingungen: Für Projekthonorare und Teilnahmegebühren stellt die Totuba GmbH dem Kunden/der Kundin rechtskonforme und qualifizierte Rechnungen aus. Alle Rechnungen für Projekthonorare sind innerhalb von 10 Tagen ab Ausstellung einer Rechnung durch die Totuba GmbH fällig. Teilnahmegebühren an Öffentlichen Trainings, Coachings und In-house Trainings sind sofort ab Zeitpunkt der Buchung und vor dem jeweiligen Termin fällig. Ohne Zahlungseingang von Teilnahmegebühren kann eine Teilnahme an Öffentlichen Trainings, Coachings und In-house Trainings nicht bestätigt werden. Im Fall eines Zahlungsverzugs kann ein Beratungs-, In-house Training- oder Coachingprojekt ausgesetzt oder abgebrochen und eine Teilnahme an Öffentlichen Trainings ohne Rückerstattung bereits geleisteter Anzahlungen storniert werden. Sollte eine Rechnung für mehr als 30 Tage unbezahlt bleiben, behält sich die Totuba GmbH das Recht vor, alle weiteren Arbeiten an Beratungs-, In-house Training- oder Coachingprojekten einzustellen und Verzugszinsen in Höhe von 0,05% pro Tag auf den ausstehenden Betrag zu erheben.
4. Verschiebung und Stornierung von Terminen: Bei einer Verschiebung eines bestätigten Termins auf Wunsch des Kunden/der Kundin mit einer Vorankündigung von mindestens 21 Tagen vor dem Termin behält sich die Totuba GmbH das Recht vor, eine Verschiebungsgebühr in Höhe von 20% des für den Termin geltenden Projekthonorars oder der Teilnahmegebühr zu berechnen; bei einer Benachrichtigung von weniger als 21 Tagen vor dem betreffenden Termin beträgt die Gebühr für die Terminänderung 50% des geltenden Projekthonorars oder der Teilnahmegebühr. Diese Regelung betrifft Beratungs-, In-house Training- und Coachingprojekte. Im Fall von Öffentlichen Trainings behält sich die Totuba GmbH das Recht vor, bei einer Teilnahmestornierung mit einer Vorankündigung eines Teilnehmers/einer Teilnehmerin von mindestens 21 Tagen maximal 80% der Teilnahmegebühr zurückzuerstatten. Bei einer Benachrichtigung von weniger als 21 Tagen vor dem betreffenden Termin des Öffentlichen Trainings beträgt die Rückerstattung maximal 50% der Teilnahmegebühr und bei einer Benachrichtigung von weniger als 7 Tagen ist keine Rückerstattung der Teilnahmegebühr möglich. Sollte eine Stornierung eines Öffentlichen Trainings von der Totuba GmbH verursacht werden, so wird die Teilnahmegebühr voll zurückerstattet.
5. Kündigung: Bei Eintreten eines der folgenden Umstände kann eine Vereinbarung gekündigt werden: (a) Die in einer Vereinbarung vorgesehene Laufzeit läuft ab; (b) andere Umstände, die in Gesetzen und Vorschriften festgelegt sind. Zusätzlich zu den oben genannten Umständen für eine vorzeitige Kündigung sind die Totuba GmbH und der Kunde/die Kundin berechtigt, eine Vereinbarung vorzeitig zu kündigen, indem sie den jeweiligen Vertragspartner einen Monat im Voraus schriftlich darüber informieren.
6. Vertrauliche Informationen: Die Totuba GmbH und der Kunde/die Kundin verpflichten sich, die Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln, einschließlich, aber nicht beschränkt auf ihren Kundenstamm, ihren Ressourcenpool, ihre Vergütungsregelungen für Kunden und Mitglieder des Ressourcenpools, ihre Geschäftskonten, ihre Betriebsmethoden und -verfahren sowie ihre Produktpreisinformationen, die nicht anderweitig öffentlich bekannt gegeben werden, ihre Marketing-, Vertriebs-, Werbe- und Produktpläne, Konzepte, Ideen, Techniken und Methoden sowie alle anderen nicht öffentlichen und wettbewerbsrelevanten Informationen, es sei denn, dies ist zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Rahmen eines Projekts erforderlich.
7. Änderungen: Alle Änderungen und Ergänzungen zu bestehenden Vereinbarungen zwischen der Totuba GmbH und dem Kunden/der Kundin bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden gelten nicht.
8. Eventualfall: Sollte der Kunde/die Kundin zusätzliche oder geänderte Dienstleistungen außerhalb des Umfangs und der Bedingungen einer Vereinbarung zwischen der Totuba GmbH und dem Kunden anfordern, so wird die Totuba GmbH die zusätzliche Arbeit bewerten und den zusätzlichen Leistungsumfang und die Kosten dem Kunden/der Kundin zur Genehmigung vorlegen. Nach der Genehmigung wird der zusätzliche Umfang einem bestehenden, genehmigten Projektplan als Anhang beigefügt und die mit der zusätzlichen Arbeit verbundenen Kosten werden separat über ein Eventualbudget abgerechnet. Die zusätzlichen Arbeiten werden erst dann aufgenommen, wenn die Totuba GmbH die schriftliche Genehmigung des Kunden/der Kundin für die Ausführung des zusätzlichen Umfangs erhalten hat.
9. Salvatorische Klausel: Die Totuba GmbH und der Kunde/die Kundin stimmen zu, dass keine zusätzlichen Allgemeinen und Besonderen Geschäftsbedingungen für eine Vereinbarung zwischen ihnen gelten. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde/die Kundin oder die Totuba GmbH während des Projekts in der Korrespondenz auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweisen.
10. Marketing: Der Totuba GmbH ist es gestattet, das Logo sowie ein Kurzprofil des Kunden/der Kundin auf ihrer Internetseite, anderen Marketingplattformen, sowie in seiner Referenzliste zu verwenden.
11. Gerichtsstand und Streitbeilegung: Die Gestaltung, Gültigkeit, Auslegung und Erfüllung eines Kaufvertrags oder einer Vereinbarung, sowie die Beilegung von Streitigkeiten, die sich daraus ergeben, unterliegen den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland und werden in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt. Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Auslegung oder Umsetzung dieser Vereinbarung versuchen die Parteien zunächst, diese Streitigkeiten durch partnerschaftliche Konsultationen beizulegen. Wird die Streitigkeit nicht innerhalb von 60 Tagen nach Beginn dieser Konsultationen auf diese Weise beigelegt, kann jede Partei die Streitigkeit der zuständigen Handelsschiedskommission im Einzugsbereich des Kreis Steinfurt zur Schlichtung gemäß deren dann geltenden Schiedsordnung vorlegen. Der Schiedsspruch ist endgültig und für die Parteien bindend, und die Parteien erklären sich damit einverstanden, daran gebunden zu sein und entsprechend zu handeln. Die Kosten des Schiedsverfahrens (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Anwaltskosten) werden gemäß den Angaben der Schiedsrichter oder im Schiedsspruch getragen. Wenn eine Streitigkeit auftritt und wenn eine Streitigkeit einem Schiedsverfahren unterliegt, üben die Parteien mit Ausnahme der strittigen Angelegenheiten weiterhin ihre verbleibenden jeweiligen Rechte aus und erfüllen ihre verbleibenden jeweiligen Verpflichtungen der zu dem Zeitpunkt geltenden Vereinbarung.
Bei Fragen zu unseren AGB wenden Sie sich bitte an uns.
E-Mail: inquiry@totuba.com
Tel.: 05458/9331175